Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Beim Verbrauchsausweis wird die energetische Qualität des Gebäude anhand der bekannten tatsächlichen Verbrauchsdaten ermittelt .
Der Bedarfsausweise kommt ohne Berücksichtigung der Verbräuche aus. Grundlage der Berechnung sind Konstruktion uns der Zustand aller Bauteile (Wände, Fenster,Dach etc.).
Die Berechnung ermöglicht eine fundierte Diagnose über den thermischen Zustand des Gebäudes hinsichtlich Gebäudehülle und Anlagentechnik. Etwaige Schwachstellen werden erkannt und beschrieben. Die Modernisierungshinweise als wesentlicher Teil des Bedarfs-ausweises sind fachlich fundiert und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ermittelt. So können sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen geplant werden .
Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular